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„Wasser ist Leben“, so lautete vor einigen Jahren das Motto des Weltgesundheitstages. Und: „Im Trinkwasser ist Leben“, so müsste man hinzufügen. Das im Trinkwasser befindliche Leben – in Form von Mikroorganismen - ist für den Menschen ungefährlich, solange es nicht überhand nimmt. Zur Einhaltung der Wasserqualität ist jeder, also Wasserversorgungsunternehmer (Wasserwerk), Besitzer von Trinkwasserinstallation, Installationsbetriebe und natürlich auch der Verbraucher aufgefordert. „Diese Prämisse war schon immer, auch im eigenen Interesse, gegeben. Ein Gesetz wie die Trinkwasserverordnung bietet deshalb nur rechtliche Grundlagen, um mögliche Gefahrenquellen zu erkennen. Primär relevant ist die Eigenverantwortung - sei es die Eigenverantwortung der Wasserversorgungsunternehmer, der Besitzer von Trinkwasserinstallationen oder einfach nur der Nutzer“, erläutert Gerhard Maushammer, Hygiene- Sachbearbeiter am Gesundheitsamt Pfaffenhofen.

Unter anderem sollten folgende Kriterien beachtet werden, um eine Verschlechterung unseres wichtigsten Gutes – des Trinkwassers - zu vermeiden:
1. Überprüfung, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) in der Trinkwasserinstallation eingehalten sind und wenn nicht, welche Maßnahmen ggf. erforderlich sind.

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Gesamtrenderzeit: 0,02749s | Erstellt am 28.04.2024 16:41:22 Uhr